Versucht die Stadt Rödental die Bürgerbegehren zu unterlaufen? Am 27. 04.2025 haben wir die notwendigen Unterschriften für die Beantragung der beiden Bürgerentscheide bei der Stadt abgegeben. Vorher hatten wir bereits darum gebeten, den Beschluss über die Zulässigkeit der Anträge auf Durchführung der Bürgerentscheide auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 07.04.2025 zu setzen. Dort findet sich kein solcher Tagesordnungspunkt. Weil die Beschlussfassung über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides nicht geheimhaltungsbedürftig ist, hätte dieses Thema im nichtöffentlichen Teil nichts zu suchen. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass der Stadtrat beabsichtigt, die Monatsfrist vollständig auszunutzen und in der Zwischenzeit Druck macht, damit die Bauarbeiten beginnen. Laufen die Bauarbeiten nämlich bereits, könnte dies zur Unzulässigkeit der Bürgerbegehren führen. Hoffen wir, dass wir uns täuschen!
Wir haben uns viel vorgenommen.
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Kommunal stark!
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Dazu muss Politik MIT den Menschen und nicht über ihre Köpfe hinweg gemacht werden.
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Unser Ziel ist es, den Dialog im Landkreis und in den Gemeinden zu etablieren.
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Unser Engagement
Neues aus dem Kreisverband
Die Anträge sind gestellt. Gestern haben unsere Vorsitzenden die beiden Anträge auf Durchführung der Bürgerentscheide (Bürgerbegehren) mit mehr als der notwendigen Anzahl der Unterschriften im Rathaus abgegeben. Leider fand Herr Bürgermeister Steiner keine Zeit, die Anträge entgegenzunehmen, Wir hoffen aber, dass die Stadt Rödental diese nun zeitnah prüfen und der Stadtrat unverzüglich über die Zulässigkeit entscheiden wird.
Am Donnerstag, 27.03.2025 um 10:00 Uhr ist es soweit, die Bürgerbegehren werden an die Stadt übergeben. Leider findet keiner der Bürgermeister für das Anliegen von mehr als 1.200 Gemeindebürgern Zeit. Schade. Wir sind gespannt, ob die Stadtverwaltung bis zur nächsten Stadtratssitzung am 07.04.2025 die rechtliche und tatsächliche Prüfung abgeschlossen hat. Auch sind wir gespannt, ob der Bürgermeister die Zulässigkeit des Begehrens, ggf. auf Antrag der Stadträte, auf die Tagesordnung vom 07.04.2025 setzt, statt die Frist von 30 Tagen auszureizen. Dass die Zeit drängt, ist unstrittig. Hoffentlich sind sich die Stadtratsmitglieder ihrer Verantwortung bewusst.
Kreisvorstand
Rüdiger Schaller
Yannik Wolf
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