Nachdem sich die überwältigende Resonanz für die Demonstration am 15.11.2024 und der Unmut der Bürger abzeichnete, haben wir kurzfristig, aber überlegt, die Entscheidung getroffen, ein Bürgerbegehren zu initiieren.
Wir beginnen nun mit der Vorbereitung des Bürgerbegehrens, das im Dezember eingereicht werden soll, um die Sperrwirkung des Art. 18a IX GO zu entfalten. Der ggf. notwendige Bürgerentscheid könnte dann zusammen mit der Bundestagswahl durchgeführt werden.
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