Radweg "Itzaue"

Die Alternativen

Vier Möglichkeiten die Radwege von Coburg mit dem Herzogsweg zu verbinden. Die Verlängerung des Herzogswegs entlang der CO29 ist blau eigezeichnet, grün der Vorschlag des VCD und rot die von der Stadt Rödental geplante Trasse. Der Waldweg liegt noch etwas südlicher. Welche ist/sind sinnvoll?

Der Landkreis hat sich in seinem Radverkehrskonzept 2023 | Mobilitätsregion Coburg für die Schaffung eines begleitenden Radweges entlang der CO29 und den Bau des Radweges „Itzaue“ ausgesprochen.

Wir haben bei den Beteiligten, der Stadt Rödental, der Gemeinde Dörfles-Esbach, der Bürgerinitiatve „Itzwiesen“ und dem VCD nachgefragt:

Stadt Rödental
Nach Auskunft des Herrn Bürgermeister Steiner läuft das Genehmigungsverfahren. Derzeit erfolgt die FFH-Prüfung, die noch das ganze Jahr in Anspruch nehmen werde. Eine Förderzusage für die Planung sei erfolgt, von einer Förderung des Baus gehe man aus.

Nach unserer Anfrage zur konkreten Planung informierte uns das Tiefabuamt über den derzeitigen Stand und die geplante Maßnahme.

Gemeinde Dörfles-Esbach
Wir haben nachgefragt, wie der Stand des Bauvorhabens eines die CO29 begleitenden Radwegs ist und ob der Alternativvorschlag des VCD (Trassenführung nördlich der Itz) diskutiert, bzw. geprüft wurde.
Die von Herrn Bürgermeister Dohnalek zugesagte Antwort steht noch aus. 

Bürgerinitiative“Itzwiesen“
Wir wollten wissen, ob der „Waldweg“ in der Planung des Radwegkonzeptes berücksichtigt wurde und mit welchem Aufwand eine Realisierung dieser Streckenführung möglich wäre.

VCD Kreisgruppe Coburg
Wir wollten wissen, ob dem Vorschlag bereits eine konkrete Planung zugrunde liegt und ob ggf. deren Realisierbarkeit geprüft wurde.
Aus der Antwort ergibt sich, dass die Variante, die erst mit Aktivierung der „Kulturfabrik“ aktuell und deshalb bei Erstellung des Radwegkonzeptes noch nicht berücksichtigt wurde, noch nicht konkret geplant werden konnte. 

Landratsamt Coburg

Weil wir nirgends eine verlässliche Information über die geplante Dimension und Ausführung des Radweges erhalten haben, fragen wir beim Landratsamt nach. Auch über den Stand der naturschutzrechtlichen (FFH) und wasserrechtlichen Prüfung (Überschwemmungsgebiet) haben wir um Auskunft gebeten. 

Wir erhielten die Auskunft, dass noch kein Genehmigungsverfahren anhängig ist.

Regierung on Oberfranken

Weil immer wieder die Frage im Raum stand, ob der Radweg 4 m breit sein muss und nicht überflutet werden darf, damit er gefördert werden kann, haben wir bei der Regierung von Oberfranken nachgefragt.

So wie wir die Antworten verstehen, muss der Radweg mindestens 2,5 m breit sein und kann durchaus mehrfach im Jahr überflutet werden. Die Regierung wird eine Einzelfallprüfung vornehmen, wenn die Planunterlagen und auch die weiteren fachlichen Stellungnahmen vorliegen.

Pressemitteilung vom 25.10.2024